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Meine Rechnungen basieren auf der Gebührenordnung für Heilpraktiker ( GebüH ).

Falls Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben oder bei Ihrer Privaten Krankenversicherung Heilpraktikerkosten mit abgedeckt sind, werden diese im Rahmen Ihres Vertrages erstattet.

Bedenken Sie aber bitte, dass oft ein Eigenanteil besteht. Außerdem werden einige Therapieformen - z.B. die Bioresonanz - häufig nicht anerkannt! Diese Kosten werden somit von Ihnen getragen.

 

Manche gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen. Sie brauchen dafür jedoch eine Verordnung, die Sie vor der 1. Behandlung bei Ihrem Arzt anfragen. Diese schicken Sie mit Ihrer Rechnung der Krankenkasse.

Diese Verordnung gilt für ein Kalenderjahr, und muss somit jedes Jahr wieder neu ausgestellt werden. Sie gilt natürlich auch nur für die Anzahl von Behandlungen, die Ihre Krankenkasse auch bezuschusst. Selbstverständlich verfüge ich über die entsprechenden Qualifikationen, die die Krankenkassen fordern.

 

Für Selbstzahler biete ich spezielle Angebote im Rahmen der Schmerztherapie an, bei Interesse informiere ich Sie gerne.