Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Meine Rechnungen basieren auf der Gebührenordnung für Heilpraktiker ( GebüH ).

Falls Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben oder bei Ihrer Privaten Krankenversicherung Heilpraktikerkosten mit abgedeckt sind, werden diese im Rahmen Ihres Vertrages erstattet.

Bedenken Sie aber bitte, dass oft ein Eigenanteil besteht. Außerdem werden einige Therapieformen - z.B. die Bioresonanz - häufig nicht anerkannt! Diese Kosten werden somit von Ihnen getragen.

 

Manche gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen. Sie brauchen dafür jedoch eine Verordnung, die Sie vor der 1. Behandlung bei Ihrem Arzt anfragen. Diese schicken Sie, wenn Sie die Rechnung erhalten haben, der Krankenkasse.

Die Verordnung gilt für ein Kalenderjahr, und muss somit jedes Jahr wieder neu ausgestellt werden. Sie gilt für die Anzahl von Behandlungen, die Ihre Krankenkasse auch bezuschusst. Wenn noch weitere Behandlungen erforderlich sind oder gewünscht werden, können Sie natürlich weiterhin kommen, aber dann ohne Zuschuss Ihrer Krankenkasse.                                                                                                                                                          Selbstverständlich verfüge ich über die entsprechenden Qualifikationen, die die Krankenkassen fordern. 

 

Für Selbstzahler biete ich spezielle Angebote im Rahmen der Schmerztherapie an, bei Interesse informiere ich Sie gerne.